
Konkurrenz der Verbrechen (Concursus delictorum) ist dann vorhanden, wenn mehrere Verbrechen von einer und derselben Person begangen wurden. Sind diese Verbrechen durch verschiedene selbständige Handlungen begangen, so spricht man von einer realen, formalen oder successiven K., während, wenn jene Verbrechen durch einen einzigen Akt begangen wurde...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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